Atlantis Maritime
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Allgemeine Geschäftsbedingungen — Atlantis Maritime (IMS-004)

Version 2.0 · Stand: Oktober 2026 · ersetzt die AGB vom Mai 2026 (Webseite) und die OSAM-Nutzungsbedingungen vom Oktober 2026

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Atlantis Maritime, Einzelunternehmen, Inhaber Danial Saeidi-Azizkandi, Sodenstich 67, 28207 Bremen (nachfolgend „Atlantis Maritime“) und ihren Auftraggebern über folgende Leistungen: Pre & Post Familiarisation (P&P), Atlantis 3D, AtlantisAI, maritime Ausbildung und operative Dienstleistungen, maritime Beratung, Audits und Inspektionen sowie die Nutzung der Plattform OSAM und ihrer Module (Readiness, Fleet Command Centre, DSA, SAR, ARPA, VTS, VTS Simulator, COLREG, AutonoMarine, Dredgeflow). (2) Auftraggeber können Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und Verbraucher (§ 13 BGB) sein. Regelungen, die ausdrücklich nur für Unternehmer gelten, gelten nicht für Verbraucher. (3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Atlantis Maritime ihnen schriftlich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Verträge über Leistungen kommen durch ein schriftliches Angebot von Atlantis Maritime und dessen Annahme durch den Auftraggeber zustande; E-Mail genügt. (2) Der Zugang zu OSAM wird über einen von Atlantis Maritime ausgegebenen, an eine E-Mail-Adresse gebundenen Aktivierungscode eingeräumt. Wer einen Zugang aktiviert oder sich bei OSAM anmeldet, erkennt diese AGB und die Unternehmensrichtlinie (Company Policy, IMS-003) in der jeweils gültigen Fassung für sich und für die Organisation an, für die er handelt. Beide sind vor Aktivierung und Anmeldung auf der Startseite unter „Terms and company policy“ abrufbar.

§ 3 Leistungen

(1) P&P: strukturierte Vor- und Nachbereitung einer Reise, eines Hafenanlaufs oder eines Einsatzes. (2) Atlantis 3D: 3D-Scan eines Schiffes oder Standorts (Matterport) und interaktives 3D-Modell; Weitergabe an Empfänger über persönliche, einzeln sperrbare Links. (3) AtlantisAI: digitale Entscheidungsunterstützung. AtlantisAI ist eine Forschungs- und Entwicklungsleistung, nicht zertifiziert und ersetzt keine zugelassenen Sicherheitssysteme, keine nautische Ausrüstung und nicht das Urteil des Kapitäns. (4) Ausbildung und operative Dienstleistungen: Kurse, Simulatorausbildung und operative Unterstützung gemäß Angebot. Ein Kurs führt nur dann zu einem anerkannten Befähigungsnachweis, wenn dies für den Kurs ausdrücklich angegeben ist; andernfalls stellt Atlantis Maritime eine eigene Teilnahme- oder Abschlussbescheinigung aus. (5) Beratung, Audits und Inspektionen: Vorbereitung, Durchführung und Bericht gemäß Angebot. Atlantis Maritime ersetzt keine gesetzlich oder von Klassifikationsgesellschaft oder Flaggenstaat vorgeschriebenen Besichtigungen, Audits oder Inspektionen. (6) OSAM: Bereitstellung der Plattform und der lizenzierten Module als Software as a Service einschließlich Hosting in der Europäischen Union. Atlantis Maritime strebt eine hohe Verfügbarkeit an; Wartungsfenster werden nach Möglichkeit angekündigt. Inhalte und Funktionen dürfen weiterentwickelt werden, solange der vereinbarte Zweck erhalten bleibt.

§ 4 Lizenzen, Laufzeit und Kündigung

(1) Eine OSAM-Lizenz umfasst je nach Produkt ein Schiff, eine Organisation und ein Modul oder eine Person. Für Readiness hält die Reederei eine Flottenlizenz im Fleet Command Centre; abgerechnet wird je Schiff. Ein Code darf nur von dem Schiff, der Organisation oder der Person genutzt werden, für die er ausgegeben wurde. (2) Soweit nicht anders vereinbart, haben OSAM-Lizenzen und sonstige Abonnements eine Erstlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn sie nicht von einer Seite mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Verbraucher können nach Ablauf der Erstlaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. (3) Ausbildungszugänge gelten für den bei der Ausgabe genannten Zeitraum. (4) Einmalige Leistungen enden mit ihrer Erbringung und Zahlung. (5) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Atlantis Maritime liegt insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen gegen § 7 oder einem Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten vor.

§ 5 Preise und Zahlung

Es gelten die Preise des Angebots zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug darf Atlantis Maritime nach vorheriger schriftlicher Ankündigung den Zugang zu OSAM bis zum Zahlungseingang sperren.

§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen nach §§ 312g, 355 BGB zu; die Widerrufsbelehrung wird mit dem Angebot übermittelt. Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

§ 7 Pflichten des Auftraggebers und Nutzungsregeln

(1) Der Auftraggeber stellt die für die Leistung erforderlichen Angaben, Zugänge und Mitwirkung bereit und ist für die Richtigkeit der eingegebenen Schiffs-, Unternehmens- und Kontaktdaten verantwortlich. (2) Aktivierungscodes und Passwörter sind persönlich, vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Organisationen entscheiden, wer in ihrem Namen Zugang erhält, und entziehen nicht mehr benötigte Zugänge. (3) OSAM darf nur bestimmungsgemäß genutzt werden. Untersagt sind Versuche, Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen, auf Daten anderer Organisationen zuzugreifen, Inhalte massenhaft zu kopieren oder rechtswidrige Inhalte oder Schadsoftware hochzuladen. Ein Verdacht auf Missbrauch ist Atlantis Maritime unverzüglich zu melden. Atlantis Maritime darf einen regelwidrig genutzten Zugang sperren; der Auftraggeber wird darüber informiert.

§ 8 Zweck der Leistungen; Verantwortung an Bord

Unsere Leistungen unterstützen Lagebeurteilung, Entscheidungen, Inspektionsbereitschaft und Ausbildung. Sie ersetzen keine gesetzlich vorgeschriebenen Zeugnisse, Besichtigungen oder Inspektionen; Kapitän und Reederei bleiben für den sicheren Schiffsbetrieb und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Kartendarstellungen, Verkehrslagen, Wetter- und Gezeitenangaben sowie Simulatorinhalte dürfen nicht zur Navigation verwendet werden.

§ 9 Haftung

(1) Atlantis Maritime haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie. (2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Atlantis Maritime nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. (3) Für den Verlust von Daten haftet Atlantis Maritime nicht, soweit der Schaden bei angemessener eigener Datensicherung des Auftraggebers nicht eingetreten wäre; dies gilt nicht für die in OSAM gespeicherten Daten, die Atlantis Maritime selbst sichert. (4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Atlantis Maritime.

§ 10 Datenschutz und Hosting

Es gilt die Datenschutzerklärung. OSAM und alle darin gespeicherten Daten werden von der Hetzner Online GmbH, Deutschland, auf Servern in der Europäischen Union betrieben. Für die Daten seiner Schiffe, Besatzungen, Mitarbeiter und Teilnehmer ist der Auftraggeber Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO); Atlantis Maritime ist Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO). Die Parteien schließen einen Auftragsverarbeitungsvertrag, den Atlantis Maritime auf Anforderung bereitstellt.

§ 11 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen der anderen Partei, insbesondere Gefahrenabwehrpläne (Ship Security Plans) und andere sicherheitsrelevante Unterlagen, während und nach der Vertragslaufzeit vertraulich. Dies gilt nicht für öffentlich bekannte Informationen oder gesetzlich offenzulegende Angaben.

§ 12 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle Inhalte, insbesondere Berichte, 3D-Modelle, Bewertungen, Fragenkataloge, Handbücher, Simulatorinhalte, Software und Gestaltung, sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den Vertragszweck und für die Vertragslaufzeit. Für ein Projekt gelieferte Berichte und 3D-Modelle darf der Auftraggeber für eigene, interne Zwecke zeitlich unbeschränkt nutzen.

§ 13 Änderungen dieser AGB

Atlantis Maritime darf diese AGB aus triftigem Grund ändern, insbesondere bei geänderter Rechtslage oder geänderten Leistungen, sofern das vertragliche Gleichgewicht nicht zum Nachteil des Auftraggebers verschoben wird. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail oder auf der Plattform angekündigt. Widerspricht der Auftraggeber, können beide Seiten den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen. Änderungen der Hauptleistungspflichten (Leistungen, Preise, Laufzeit) bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird. (2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Bremen. (3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. (4) USt.-IdNr.: DE427092751. Stand: Oktober 2026.